Ehrenamtliche Vormundschaft

Eine ehrenamtliche Vormundschaft ist die persönlichste Form der rechtlichen Vertretung. Hier engagieren sich Menschen direkt für einen jungen Menschen und begleiten ihn auf seinem Weg.

Wer kann ehrenamtlicher Vormund werden?

Vormund kann sein, wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und eine stabile Bezugsperson zu sein. Das können zum Beispiel folgende Personen sein:

  • Pflegeeltern: Pflegeeltern können ggf. auch selbst die Vormundschaft für Ihr Pflegekind übernehmen.
  • Personen aus dem Umfeld: Familienmitglieder oder Menschen aus dem sozialen Netzwerk des Kindes können Vormund werden.
  • Bürgerschaftlich Engagierte: Menschen, die sich für junge Menschen stark machen möchten, können ehrenamtlich Vormundschaften führen.

 

Anforderungen und Aufwandsentschädigung

Wer ehrenamtlich Vormund werden möchte, muss persönlich geeignet sein und ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen. Für Ihr Engagement haben Sie Anspruch auf eine jährlichen Aufwandpauschale oder den Ersatz Ihrer tatsächlichen Auslagen.

 

Unsere Beratung: Wir lassen Sie nicht allein

Das Jugendamt begleitet und beaufsichtigt die ehrenamtlichen Vormünder. Wir verstehen uns dabei als Ihr Partner und bieten Ihnen gezielte Unterstützung an, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Starthilfe: Unterstützung beim ersten Kontakt zum Kind und bei der Klärung der Rollen
  • Bürokratie-Check: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des jährlichen Berichts für das Familiengericht
  • Rechtssicherheit: Beratung bei schwierigen Entscheidungen in der Gesundheitsfürsorge oder bei Vermögensfragen
  • Krisenbegleitung: fachliche Beratung, wenn es im Alltag mit dem Mündel einmal schwierig werden sollte

 

Interessierte Pflegeeltern: Wenn Sie bereits im Alltag für Ihr Pflegekind sorgen und nun auch rechtlich die volle Verantwortung übernehmen möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an unsere Koordination Vormundschaften 

Kontakt: Frau Schoppmann h.schoppmann@​maerkischer-kreis.de 02351 966-6694 

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