Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen.
Vielfältige Belastungen von Böden können dazu führen, dass die natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Wasserspeicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit, Lebensraum für Organismen) eingeschränkt werden. Böden können unter anderem durch Schadstoffeinträge über verschiedene Eintragspfade, Bodenverluste durch Erosion, Verdichtung durch schwere Maschinen sowie Versiegelung beeinträchtigt werden.
Als Trägerin öffentlicher Belange wird durch die Untere Bodenschutzbehörde das Schutzgut Boden, insbesondere die besonders wertvollen und damit schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren eingebracht. Hierbei kann auf Maßnahmen wie die Flächenentsiegelung, Bodenlockerungen von verdichteten Böden, z.B. durch tiefwurzelnde Pflanzen, oder Erosionsschutzmaßnahmen, z.B. durch das Anpflanzen von Hecken, hingewirkt werden.
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen.
Vielfältige Belastungen von Böden können dazu führen, dass die natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Wasserspeicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit, Lebensraum für Organismen) eingeschränkt werden. Böden können unter anderem durch Schadstoffeinträge über verschiedene Eintragspfade, Bodenverluste durch Erosion, Verdichtung durch schwere Maschinen sowie Versiegelung beeinträchtigt werden.
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Dr.
Moritz
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Sachgebietsleitung
Dr.
Marc
Peters
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