Laura
Radu
Dr.
Moritz
Barth
Robert
Kies
Dr.
Marc
Peters
Ersatzbaustoffe sind mineralische Materialien, deren Wiederverwendung unter bestimmten Einsatzbedingungen in der Ersatzbaustoffverordnung (in Kraft getreten am 01.08.2023) detailliert geregelt sind.
Ihre Verwendung ist unter Einhaltung der Anforderungen zum Einbau wünschenswert, da dadurch der Verbrauch von Deponieraum geschont wird, die Verwendung von Rohstoffen reduziert werden kann und somit ganzheitlich die Kreislaufwirtschaft gefördert wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Anzeigepflicht nach § 22 der EBV für den Einbau von Ersatzbaustoffen.
Informationen dazu und mehr finden Sie im Merkblatt, welches im Download-Bereich hinterlegt ist. Dort sind auch die erforderlichen Formulare hinterlegt.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin vorzugsweise per E-Mail.
Hinweise:
Für die Entgegennahme der Vor- und Abschlussanzeige im oben vorgegebene Antragsformat (siehe Downloadbereich) werden keine Gebühren erhoben.
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