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Die Untere Bodenschutzbehörde des Märkischen Kreises ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Bodens zuständig. Der Boden erfüllt als lebensnotwendige Ressource vielfältige Funktionen im Naturhaushalt, darunter die Wasserfilterung und -speicherung, die Sicherstellung der Bodenfruchtbarkeit sowie die Funktion als Lebensraum für Organismen.
Ziel der bodenschutzrechtlichen Vorgaben ist es, diese natürlichen Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Zu den Aufgaben der Untere Bodenschutzbehörde gehören der Schutz des Bodens vor schädlichen Einwirkungen und die Sanierung von Altlasten. Dafür werden Verdachtsflächen und Altlasten in einem Verzeichnis schädlicher Bodenveränderungen bzw. Altlastenkataster erfasst. Bei einem Verdacht wird das Gefahrenpotenzial zunächst durch orientierende Untersuchungen geklärt. Falls erforderlich, ordnet die Untere Bodenschutzbehörde Detailuntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen an, um Gefahren abzuwehren und die Flächen wieder nutzbar zu machen. Zudem ist die Untere Bodenschutzbehörde in Bau- und Planungsverfahren involviert und kann hierbei entsprechende Anordnungen treffen.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Märkischen Kreises ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Bodens zuständig. Der Boden erfüllt als lebensnotwendige Ressource vielfältige Funktionen im Naturhaushalt, darunter die Wasserfilterung und -speicherung, die Sicherstellung der Bodenfruchtbarkeit sowie die Funktion als Lebensraum für Organismen.
Ziel der bodenschutzrechtlichen Vorgaben ist es, diese natürlichen Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Zu den Aufgaben der Untere Bodenschutzbehörde gehören der Schutz des Bodens vor schädlichen Einwirkungen und die Sanierung von Altlasten. Dafür werden Verdachtsflächen und Altlasten in einem Verzeichnis schädlicher Bodenveränderungen bzw. Altlastenkataster erfasst. Bei einem Verdacht wird das Gefahrenpotenzial zunächst durch orientierende Untersuchungen geklärt. Falls erforderlich, ordnet die Untere Bodenschutzbehörde Detailuntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen an, um Gefahren abzuwehren und die Flächen wieder nutzbar zu machen. Zudem ist die Untere Bodenschutzbehörde in Bau- und Planungsverfahren involviert und kann hierbei entsprechende Anordnungen treffen.
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Dr.
Moritz
Barth
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- 02351 966-6386
- Fax
- 02351 966886386
- Moritz.Barth@maerkischer-kreis.de
Robert
Kies
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- Fax
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- R.Kies@maerkischer-kreis.de
Andrea
Nüsken
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- A.Nuesken@maerkischer-kreis.de
Mandy
Pelka
Sachgebietsleitung
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- Fax
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- M.Pelka@maerkischer-kreis.de
Dr.
Marc
Peters
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- 02351 966886387
- M.Peters@maerkischer-kreis.de
Franziska
Sprung
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- Fax
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- F.Sprung@maerkischer-kreis.de
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