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- Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in…
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Schule/Kita
- Bildung und Teilhabe - Abrechnungsbogen des Leistungsanbieters auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung
- Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung - Teilnahmebescheinigung des Leistungsanbieters
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Schule/Kita
- Bildung und Teilhabe - Abrechnungsbogen des Leistungsanbieters auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung
- Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung - Teilnahmebescheinigung des Leistungsanbieters
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Bildung & Teilhabe
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
- Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Schulen
- Bildungs- und Teilhabepaket - Kultur, Sport, Mitmachen
- Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung
- Bildungs- und Teilhabepaket - Schulbedarf
- Bildungs- und Teilhabepaket - Schülerbeförderung
-
Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
-
Hier können Sie die Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung, in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege beantragen.
-
Hier füllt der Leistungsanbieter den Abrechnungsbogen auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung aus.
-
Hier bescheinigen Leistungsanbieter die Teilnahme an der Mittagsverpflegung.
Kontakt
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena