Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege

Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. 

Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Leistungsart:

  • Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.

Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
  • Besuch einer Kindertageseinrichtung
  • Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.

  • vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
  • bei Erstattung
    • Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
    • Abrechnungsbogen (Vordruck)
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
    • Abrechnungsbogen (Vordruck)

Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.

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Kontakt

Kreisarchiv Altena
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena

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