Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
Leistungsart:
Voraussetzung:
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
Leistungsart:
Voraussetzung:
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
Bildung & Teilhabe
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
Leistungsart:
Voraussetzung:
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Hier stellen Sie den Antrag auf Lernförderung.
Hier geben Schulen ihre Stellungnahme zur Lernförderung des jeweiligen Schülers ab.
Hier geben Leistungserbringer von Lernhilfe ihre Nachweise per Abrechnungsbogen an.
Hier geben private Anbieter schulischer Lernförderung ihre Daten an.
Kreisarchiv Altena
Bismarckstraße 21-23
58762
Altena