Sonja
Haase
Jennifer
Sommer
Eigentümer, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, können eine Zinssenkung beantragen.
Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos bzw. ab 2012 mit einem Zinssatz von 1 % ausgezahlt wurden, sind nach Ablauf von 5 Jahren mit einem Zinssatz von 6% jährlich zu verzinsen. Übersteigt das Gesamteinkommen der Darlehensnehmer/innen die in der Förderzusage genannten Einkommensgrenzen nicht, kann auf Antrag bei der NRW.BANK die Verzinsung auf die Dauer von 3 Jahren verringert werden.
Der Märkische Kreis ist für die Städte bzw. Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zuständige Stelle für die Feststellung des Einkommens zum Antrag auf Zinssenkung.
Liegt Ihr Objekt in einem anderen Ort innerhalb des Märkischen Kreises, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.
In dem weiter unten verlinkten Formular "Wohnberechtigungsschein/Zinsbescheinigung - Antrag" bitte den Punkt "Begrenzung der Verzinsung von Landesmitteln" ankreuzen.
15 €
ca. zwei Wochen
Hier können Sie einen Antrag auf Erteilung eines allgemeinen oder gezielten Wohnberechtigungsscheines oder für eine Zinssenkung stellen.
Hier können Sie die Einkommenserklärung zu ihrem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein/ Zinssenkung abgeben.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 316a
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 317
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid