Copyright/Bildquelle
©
- Service
 - Dienstleistungen A-Z
 - Mietwohnraumförderung
 
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
 - Miet-Einfamilienhäuser
 - Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
 - Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
 - Pflegewohnplätze
 
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
 - Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
 - Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
 
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
 - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Freistellung von Wohnungsbindung)
 
auf Anfrage
0,4% des bewilligten Darlehens
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
 - Miet-Einfamilienhäuser
 - Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
 - Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
 - Pflegewohnplätze
 
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
 - Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
 - Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
 
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
 - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Freistellung von Wohnungsbindung)
 
auf Anfrage
0,4% des bewilligten Darlehens
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
 - Miet-Einfamilienhäuser
 - Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
 - Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
 - Pflegewohnplätze
 
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
 - Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
 - Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
 
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
 - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Freistellung von Wohnungsbindung)
 
auf Anfrage
0,4% des bewilligten Darlehens
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
 - Miet-Einfamilienhäuser
 - Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
 - Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
 - Pflegewohnplätze
 
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
 - Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
 - Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
 
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
 - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Freistellung von Wohnungsbindung)
 
auf Anfrage
0,4% des bewilligten Darlehens
- Anschrift
 - 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
 
Ute
Brake
- Anschrift
 - 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
 
- Telefon
 - 02351 966-6850
 
- Fax
 - 02351 966886850
 
- U.Brake@maerkischer-kreis.de
 
Mietwohnraumförderung
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
- Wohnungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen
 - Miet-Einfamilienhäuser
 - Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
 - Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige Menschen oder behinderte Menschen
 - Pflegewohnplätze
 
Gefördert werden insbesondere
- Mietwohnungen in einer ruhigen und gesunden Umgebung
 - Häuser mit (in der Regel) höchstens vier Vollgeschossen
 - Häuser, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
 
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
0,4% des bewilligten Darlehens
auf Anfrage
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
 - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Freistellung von Wohnungsbindung)
 
Kontakt
Raum: 318
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid