Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
Zu den förderfähigen Objekten gehören u. a.:
Gefördert werden insbesondere
Die Förderbedingungen sind recht umfangreich und können daher an dieser Stelle nicht im einzelnen dargestellt werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
auf Anfrage
0,4% des bewilligten Darlehens
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
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Gefördert werden insbesondere
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Ute
Brake
Der Märkische Kreis bewilligt im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum, der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird.
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Kreishaus I Lüdenscheid
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Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid