Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
Auszahlungsraten:
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 EUR.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
Auszahlungsraten:
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 EUR.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
Auszahlungsraten:
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 EUR.
Svenja
Feiner
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, wie zum Beispiel:
Grundsätzlich gelten für alle im Rahmen der RL Mod modernisierten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Pro Wohneinheit kann ein Darlehen von bis zu 100.000,00 Euro bewilligt werden.
20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Konditionen:
Auszahlungsraten:
0,4 % des bewilligten Darlehens, mindestens 60,00 €.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 320
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid