Der Märkische Kreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.
Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
1. Anfrage Gruppenbelehrung stellen
Dazu muss jede Schule zunächst eine entsprechende Anfrage an das TZG über ifsg@tzg.online stellen.
Bitte beachten: Ein Vorlauf von mindestens 2 Wochen ist erforderlich!
Bitte geben Sie bei der Anfrage folgende Informationen an:
Notwendige Technik:
Teilnahme von minderjährigen Personen
Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen muss daneben eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gesammelt an das TZG übermittelt werden; Formular unter Downloads.
2. Durchführung der Belehrung
Das TZG nimmt am Belehrungstermin Kontakt zu Ihrer Ansprechperson auf und erläutert den genauen Ablauf.
Ablauf der Belehrung:
a) Sie erhalten einen Link (Seminarcode) zum Start der Belehrungsplattform.
b) Die Teilnehmerinnen schauen gemeinsam (in Begleitung einer Lehrkraft/verantwortlichen Person) das Belehrungsvideo (ca. 20 Minuten) - entweder in einem Raum oder an einzelnen Endgeräten.
c) Die Ansprechperson der Schule/Institution bestätigt, dass das Merkblatt zur Belehrung sowie der Multiple-Choice-Test gemeinsam im Unterricht gelesen und bearbeitet wurden.
3. Bescheinigung und Stornierung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie per E-Mail für jede\n Teilnehmerin eine Bescheinigung.
Personen, die angemeldet, aber nicht teilgenommen haben, werden vom TZG im System storniert und nicht berechnet.
Wichtig: Kurzfristige Nachmeldungen von Teilnehmerinnen vor dem Belehrungstermin können nicht berücksichtigt werden!
4. Information an das Gesundheitsamt
Nach Abschluss der Gruppenbelehrung erhält das Gesundheitsamt eine Info per E-Mail mit Angabe der Schule sowie der Teilnehmerdaten/-zahlen.
5. Abrechnung
Der Gebührenbescheid (Gesamtsumme) in Höhe von 10,00 EUR pro Teilnehmenden wird, wie Ihnen aus der Vergangenheit bekannt ist, vom Märkischen Kreis erstellt und ihnen zugesandt.
Wenn Sie bereits erfolgreich an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Märkischen Kreis teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Die Ersatzbescheinigung/Zweitschrift können Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten über den beauftragten Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn (ifsg@tzg.online) anfordern.
10,00 EUR pro Teilnehmenden
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.
Der Märkische Kreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.
Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
1. Anfrage Gruppenbelehrung stellen
Dazu muss jede Schule zunächst eine entsprechende Anfrage an das TZG über ifsg@tzg.online stellen.
Bitte beachten: Ein Vorlauf von mindestens 2 Wochen ist erforderlich!
Bitte geben Sie bei der Anfrage folgende Informationen an:
Notwendige Technik:
Teilnahme von minderjährigen Personen
Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen muss daneben eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gesammelt an das TZG übermittelt werden; Formular unter Downloads.
2. Durchführung der Belehrung
Das TZG nimmt am Belehrungstermin Kontakt zu Ihrer Ansprechperson auf und erläutert den genauen Ablauf.
Ablauf der Belehrung:
a) Sie erhalten einen Link (Seminarcode) zum Start der Belehrungsplattform.
b) Die Teilnehmerinnen schauen gemeinsam (in Begleitung einer Lehrkraft/verantwortlichen Person) das Belehrungsvideo (ca. 20 Minuten) - entweder in einem Raum oder an einzelnen Endgeräten.
c) Die Ansprechperson der Schule/Institution bestätigt, dass das Merkblatt zur Belehrung sowie der Multiple-Choice-Test gemeinsam im Unterricht gelesen und bearbeitet wurden.
3. Bescheinigung und Stornierung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie per E-Mail für jede\n Teilnehmerin eine Bescheinigung.
Personen, die angemeldet, aber nicht teilgenommen haben, werden vom TZG im System storniert und nicht berechnet.
Wichtig: Kurzfristige Nachmeldungen von Teilnehmerinnen vor dem Belehrungstermin können nicht berücksichtigt werden!
4. Information an das Gesundheitsamt
Nach Abschluss der Gruppenbelehrung erhält das Gesundheitsamt eine Info per E-Mail mit Angabe der Schule sowie der Teilnehmerdaten/-zahlen.
5. Abrechnung
Der Gebührenbescheid (Gesamtsumme) in Höhe von 10,00 EUR pro Teilnehmenden wird, wie Ihnen aus der Vergangenheit bekannt ist, vom Märkischen Kreis erstellt und ihnen zugesandt.
Wenn Sie bereits erfolgreich an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Märkischen Kreis teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Die Ersatzbescheinigung/Zweitschrift können Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten über den beauftragten Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn (ifsg@tzg.online) anfordern.
10,00 EUR pro Teilnehmenden
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.
Hygienebelehrungen
Voss
Der Märkische Kreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.
Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
1. Anfrage Gruppenbelehrung stellen
Dazu muss jede Schule zunächst eine entsprechende Anfrage an das TZG über ifsg@tzg.online stellen.
Bitte beachten: Ein Vorlauf von mindestens 2 Wochen ist erforderlich!
Bitte geben Sie bei der Anfrage folgende Informationen an:
Notwendige Technik:
Teilnahme von minderjährigen Personen
Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen muss daneben eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gesammelt an das TZG übermittelt werden; Formular unter Downloads.
2. Durchführung der Belehrung
Das TZG nimmt am Belehrungstermin Kontakt zu Ihrer Ansprechperson auf und erläutert den genauen Ablauf.
Ablauf der Belehrung:
a) Sie erhalten einen Link (Seminarcode) zum Start der Belehrungsplattform.
b) Die Teilnehmerinnen schauen gemeinsam (in Begleitung einer Lehrkraft/verantwortlichen Person) das Belehrungsvideo (ca. 20 Minuten) – entweder in einem Raum oder an einzelnen Endgeräten.
c) Die Ansprechperson der Schule/Institution bestätigt, dass das Merkblatt zur Belehrung sowie der Multiple-Choice-Test gemeinsam im Unterricht gelesen und bearbeitet wurden.
3. Bescheinigung und Stornierung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie per E-Mail für jede\n Teilnehmerin eine Bescheinigung.
Personen, die angemeldet, aber nicht teilgenommen haben, werden vom TZG im System storniert und nicht berechnet.
Wichtig: Kurzfristige Nachmeldungen von Teilnehmerinnen vor dem Belehrungstermin können nicht berücksichtigt werden!
4. Information an das Gesundheitsamt
Nach Abschluss der Gruppenbelehrung erhält das Gesundheitsamt eine Info per E-Mail mit Angabe der Schule sowie der Teilnehmerdaten/-zahlen.
5. Abrechnung
Der Gebührenbescheid (Gesamtsumme) in Höhe von 10,00 € pro Teilnehmenden wird, wie Ihnen aus der Vergangenheit bekannt ist, vom Märkischen Kreis erstellt und ihnen zugesandt.
Wenn Sie bereits erfolgreich an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Märkischen Kreis teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Die Ersatzbescheinigung/Zweitschrift können Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten über den beauftragten Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn (ifsg@tzg.online) anfordern.
10,00 € pro Teilnehmenden
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Kreishaus I Altena
Bismarckstraße 15
58762
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