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- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Onlinebelehrungen
Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis. Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Die Videoidentifikation erfolgt datenschutzkonform über das Kommunikationstool "tzg Video-Ident".
Eine Ablaufbeschreibung können Sie im Bereich «Downloads» herunterladen. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter 02182 8507-65 oder ifsg@tzg.online zur Verfügung.
Die Anmeldung zur Onlinebelehrung erreichen Sie über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Anmeldung» und die Teilnahme am vereinbarten Termin über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Durchführung» jeweils im Bereich «Links».
Präsenzbelehrungen
Sollten Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht die Alternative, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Die Präsenzbelehrungen finden in Iserlohn und Lüdenscheid statt.
- Iserlohn: dienstags um 9 Uhr
- Lüdenscheid: nach telefonischer Absprache
Anmeldung erfolgt über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Zweitschrift der Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Ihre Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr auffindbar bzw. abhandengekommen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Zweitschrift zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Termin der Erstbelehrung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Zur Überprüfung der Daten wird bei der Aushändigung der Zweitschrift ein Ausweisdokument benötigt.
- Personalausweis
- bei Minderjährigkeit: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren (siehe "Formulare")
25,00 EUR
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal bezahlt werden.
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - AnmeldungHier können Sie sich zur Durchführung einer Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anmelden.
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - DurchführungHier können Sie an Ihrem vereinbarten Termin an der Online-Belehrung teilnehmen.
- Ablauf - Hygienebelehrung online
- Infektionsschutz - Merkblatt zur Belehrung
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Onlinebelehrungen
Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis. Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Die Videoidentifikation erfolgt datenschutzkonform über das Kommunikationstool "tzg Video-Ident".
Eine Ablaufbeschreibung können Sie im Bereich «Downloads» herunterladen. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter 02182 8507-65 oder ifsg@tzg.online zur Verfügung.
Die Anmeldung zur Onlinebelehrung erreichen Sie über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Anmeldung» und die Teilnahme am vereinbarten Termin über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Durchführung» jeweils im Bereich «Links».
Präsenzbelehrungen
Sollten Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht die Alternative, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Die Präsenzbelehrungen finden in Iserlohn und Lüdenscheid statt.
- Iserlohn: dienstags um 9 Uhr
- Lüdenscheid: nach telefonischer Absprache
Anmeldung erfolgt über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Zweitschrift der Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Ihre Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr auffindbar bzw. abhandengekommen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Zweitschrift zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Termin der Erstbelehrung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Zur Überprüfung der Daten wird bei der Aushändigung der Zweitschrift ein Ausweisdokument benötigt.
- Personalausweis
- bei Minderjährigkeit: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren (siehe "Formulare")
25,00 EUR
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal bezahlt werden.
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - AnmeldungHier können Sie sich zur Durchführung einer Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anmelden.
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - DurchführungHier können Sie an Ihrem vereinbarten Termin an der Online-Belehrung teilnehmen.
- Ablauf - Hygienebelehrung online
- Infektionsschutz - Merkblatt zur Belehrung
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Denise
Kealey
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6901
- Fax
- 02351 966886901
- D.Kealey@maerkischer-kreis.de
Bianca
Schrenner
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6900
- Fax
- 02351 966886900
- B.Schrenner@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Fatma
Ergec
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 966-8074
- Fax
- 02371 966888074
- F.Ergec@maerkischer-kreis.de
Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Onlinebelehrungen
Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis. Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Die Videoidentifikation erfolgt datenschutzkonform über das Kommunikationstool "tzg Video-Ident".
Eine Ablaufbeschreibung können Sie im Bereich “Downloads” herunterladen. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter 02182 8507-65 oder ifsg@tzg.online zur Verfügung.
Die Anmeldung zur Onlinebelehrung erreichen Sie über “Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Anmeldung” und die Teilnahme am vereinbarten Termin über “Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Durchführung” jeweils im Bereich “Links”.
Präsenzbelehrungen
Sollten Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht die Alternative, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Die Präsenzbelehrungen finden in Iserlohn und Lüdenscheid statt.
- Iserlohn: dienstags um 9 Uhr
- Lüdenscheid: nach telefonischer Absprache
Anmeldung erfolgt über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Zweitschrift der Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Ihre Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr auffindbar bzw. abhandengekommen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Zweitschrift zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Termin der Erstbelehrung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Zur Überprüfung der Daten wird bei der Aushändigung der Zweitschrift ein Ausweisdokument benötigt.
25,00 €
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal bezahlt werden.
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben.
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- bei Minderjährigkeit: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren (siehe "Formulare")
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Hier können Sie sich zur Durchführung einer Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anmelden. - Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Durchführung
Hier können Sie an Ihrem vereinbarten Termin an der Online-Belehrung teilnehmen.
Kontakt
Raum: 165
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 040
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 038
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