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- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Onlinebelehrungen:
Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis.
Für die Onlinebelehrung benötigen Sie:
- Einen PC, Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera
- Eine stabile Internetverbindung
- Einen gültigen Lichtbildausweis
- Einen Zugang zu einem der folgenden Online-Bezahlverfahren: Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal
Die Online-Belehrungen werden durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn zur Verfügung.
Kontakt: 02182/8507-65 oder mk.ifsg@tz-glehn.de
Ablauf der Onlinebelehrung.
- Für die Belehrung melden Sie sich bitte über den Link «Anmeldung zur Online-Belehrung» (siehe unten unter Formulare) an.
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten. Geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie online die Gebühren.
Die Belehrung findet online statt, was bedeutet, dass Sie nirgendwo hinfahren müssen. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause aus, beim Arbeitgeber oder wie es für sie passend ist, erledigen.
- Bitte starten Sie Ihr Gerät zehn Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie den Link «Durchführung der Online-Belehrung» (siehe unten unter Formulare).
- Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über die Kamera).
- Sie erhalten nun einen Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können.
- Sie sehen sich nun den 15-minütigen Belehrungsfilm an und lesen ein Merkblatt in der von Ihnen gewählten Sprache durch.
- Es folgt ein kurzer Test mit fünf Fragen (Test kann wiederholt werden)
- Nach Abschluss der Belehrungen erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.
Präsenzbelehrungen:
Sollten Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht die Alternative, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Die Präsenzbelehrungen finden in Iserlohn und Lüdenscheid statt.
- Iserlohn: dienstags um 9 Uhr
- Lüdenscheid: nach telefonischer Absprache
Anmeldung über die nebenstehenden Kontaktdaten
Personalausweis.
25,00 EUR
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per EC-Karte bezahlt werden.
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Onlinebelehrungen:
Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis.
Für die Onlinebelehrung benötigen Sie:
- Einen PC, Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera
- Eine stabile Internetverbindung
- Einen gültigen Lichtbildausweis
- Einen Zugang zu einem der folgenden Online-Bezahlverfahren: Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal
Die Online-Belehrungen werden durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn zur Verfügung.
Kontakt: 02182/8507-65 oder mk.ifsg@tz-glehn.de
Ablauf der Onlinebelehrung.
- Für die Belehrung melden Sie sich bitte über den Link «Anmeldung zur Online-Belehrung» (siehe unten unter Formulare) an.
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten. Geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie online die Gebühren.
Die Belehrung findet online statt, was bedeutet, dass Sie nirgendwo hinfahren müssen. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause aus, beim Arbeitgeber oder wie es für sie passend ist, erledigen.
- Bitte starten Sie Ihr Gerät zehn Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie den Link «Durchführung der Online-Belehrung» (siehe unten unter Formulare).
- Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über die Kamera).
- Sie erhalten nun einen Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können.
- Sie sehen sich nun den 15-minütigen Belehrungsfilm an und lesen ein Merkblatt in der von Ihnen gewählten Sprache durch.
- Es folgt ein kurzer Test mit fünf Fragen (Test kann wiederholt werden)
- Nach Abschluss der Belehrungen erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.
Präsenzbelehrungen:
Sollten Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht die Alternative, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Die Präsenzbelehrungen finden in Iserlohn und Lüdenscheid statt.
- Iserlohn: dienstags um 9 Uhr
- Lüdenscheid: nach telefonischer Absprache
Anmeldung über die nebenstehenden Kontaktdaten
Personalausweis.
25,00 EUR
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per EC-Karte bezahlt werden.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Denise
Kealey
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6901
- Fax
- 02351 966886901
- D.Kealey@maerkischer-kreis.de
Bianca
Schrenner
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6900
- Fax
- 02351 966886900
- B.Schrenner@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Fatma
Ergec
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 966-8074
- Fax
- 02371 966888074
- F.Ergec@maerkischer-kreis.de
Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Onlinebelehrungen:
Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis.
Für die Onlinebelehrung benötigen Sie:
- Einen PC, Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit freigeschalteter Kamera
- Eine stabile Internetverbindung
- Einen gültigen Lichtbildausweis
- Einen Zugang zu einem der folgenden Online-Bezahlverfahren: Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal
Die Online-Belehrungen werden durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn zur Verfügung.
Kontakt: 02182/8507-65 oder mk.ifsg@tz-glehn.de
Ablauf der Onlinebelehrung.
- Für die Belehrung melden Sie sich bitte über den Link “Anmeldung zur Online-Belehrung” (siehe unten unter Formulare) an.
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten. Geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie online die Gebühren.
Die Belehrung findet online statt, was bedeutet, dass Sie nirgendwo hinfahren müssen. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause aus, beim Arbeitgeber oder wie es für sie passend ist, erledigen.
- Bitte starten Sie Ihr Gerät zehn Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie den Link “Durchführung der Online-Belehrung” (siehe unten unter Formulare).
- Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über die Kamera).
- Sie erhalten nun einen Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können.
- Sie sehen sich nun den 15-minütigen Belehrungsfilm an und lesen ein Merkblatt in der von Ihnen gewählten Sprache durch.
- Es folgt ein kurzer Test mit fünf Fragen (Test kann wiederholt werden)
- Nach Abschluss der Belehrungen erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.
Präsenzbelehrungen:
Sollten Sie keine Möglichkeit haben an einer Onlinebelehrung teilzunehmen, besteht die Alternative, die Belehrung in Präsenz zu besuchen.
Die Präsenzbelehrungen finden in Iserlohn und Lüdenscheid statt.
- Iserlohn: dienstags um 9 Uhr
- Lüdenscheid: nach telefonischer Absprache
Anmeldung über die nebenstehenden Kontaktdaten
25,00 €
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per EC-Karte bezahlt werden.
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Sie benötigen eine Hygiene-Belehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich? Hier können Sie sich zur Durchführung einer Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anmelden.
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Sie haben sich bereits für eine Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz angemeldet? Hier können Sie an Ihrem vereinbarten Termin an der Online-Belehrung teilnehmen.
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58509 Lüdenscheid
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