Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis. Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Die Videoidentifikation erfolgt datenschutzkonform über das Kommunikationstool "tzg Video-Ident".
Eine Ablaufbeschreibung können Sie im Bereich «Downloads» herunterladen. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter 02182 8507-65 oder ifsg@tzg.online zur Verfügung.
Die Anmeldung zur Onlinebelehrung erreichen Sie über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Anmeldung» und die Teilnahme am vereinbarten Termin über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Durchführung» jeweils im Bereich «Links».
Der Märkische Kreis bietet neben der Online-Belehrung in Ausnahmefällen auch noch Präsenz-Veranstaltungen im Ständesaal des Kreishaus 1 58762 Altena, Bismarckstraße 15 an.
Sollten Sie minderjährig sein, benötigen Sie unbedingt die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren (»siehe Formulare«)
Termine hierfür sind :
| Di 08.09.2026 |
| Di 06.10.2026 |
| Di 03.11.2026 |
| Di 01.12.2026 |
| Di 05.01.2027 |
| Di 02.02.2027 |
| Di 02.03.2027 |
| Di 06.04.2027 |
| Di 04.05.2027 |
| Di 01.06.2027 |
| Di 06.07.2027 |
| Di 03.08.2027 |
| Di 07.09.2027 |
Die Anmeldung erfolgt über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Wenn Sie bereits erfolgreich an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Märkischen Kreis teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Wenn Sie in Präsenz an der Erstbelehrung teilgenommen haben, melden Sie sich über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Wenn Sie online an der Erstbelehrung teilgenommen haben, beantragen Sie die Ersatzbescheinigung über den beauftragten Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn, an ifsg@tzg.online
25,00 EUR
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal bezahlt werden.
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis. Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Die Videoidentifikation erfolgt datenschutzkonform über das Kommunikationstool "tzg Video-Ident".
Eine Ablaufbeschreibung können Sie im Bereich «Downloads» herunterladen. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter 02182 8507-65 oder ifsg@tzg.online zur Verfügung.
Die Anmeldung zur Onlinebelehrung erreichen Sie über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Anmeldung» und die Teilnahme am vereinbarten Termin über «Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Durchführung» jeweils im Bereich «Links».
Der Märkische Kreis bietet neben der Online-Belehrung in Ausnahmefällen auch noch Präsenz-Veranstaltungen im Ständesaal des Kreishaus 1 58762 Altena, Bismarckstraße 15 an.
Sollten Sie minderjährig sein, benötigen Sie unbedingt die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren (»siehe Formulare«)
Termine hierfür sind :
| Di 08.09.2026 |
| Di 06.10.2026 |
| Di 03.11.2026 |
| Di 01.12.2026 |
| Di 05.01.2027 |
| Di 02.02.2027 |
| Di 02.03.2027 |
| Di 06.04.2027 |
| Di 04.05.2027 |
| Di 01.06.2027 |
| Di 06.07.2027 |
| Di 03.08.2027 |
| Di 07.09.2027 |
Die Anmeldung erfolgt über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Wenn Sie bereits erfolgreich an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Märkischen Kreis teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Wenn Sie in Präsenz an der Erstbelehrung teilgenommen haben, melden Sie sich über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Wenn Sie online an der Erstbelehrung teilgenommen haben, beantragen Sie die Ersatzbescheinigung über den beauftragten Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn, an ifsg@tzg.online
25,00 EUR
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal bezahlt werden.
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.
Hygienebelehrungen
Voss
Der Märkische Kreis bietet regelmäßig Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an. Diese finden online und in Präsenz statt.
Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Die Belehrung wird im Auftrag des Märkischen Kreises durch das Technologiezentrum Glehn durchgeführt. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle im Märkischen Kreis. Die Möglichkeit zur Onlinebelehrung steht montags bis samstags in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Die Videoidentifikation erfolgt datenschutzkonform über das Kommunikationstool "tzg Video-Ident".
Eine Ablaufbeschreibung können Sie im Bereich “Downloads” herunterladen. Für Fragen während und zu der Onlinebelehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter 02182 8507-65 oder ifsg@tzg.online zur Verfügung.
Die Anmeldung zur Onlinebelehrung erreichen Sie über “Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Anmeldung” und die Teilnahme am vereinbarten Termin über “Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Durchführung” jeweils im Bereich “Links”.
Der Märkische Kreis bietet neben der Online-Belehrung in Ausnahmefällen auch noch Präsenz-Veranstaltungen im Ständesaal des Kreishaus 1 58762 Altena, Bismarckstraße 15 an.
Sollten Sie minderjährig sein, benötigen Sie unbedingt die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren („siehe Formulare“)
Termine hierfür sind :
| Di 08.09.2026 |
| Di 06.10.2026 |
| Di 03.11.2026 |
| Di 01.12.2026 |
| Di 05.01.2027 |
| Di 02.02.2027 |
| Di 02.03.2027 |
| Di 06.04.2027 |
| Di 04.05.2027 |
| Di 01.06.2027 |
| Di 06.07.2027 |
| Di 03.08.2027 |
| Di 07.09.2027 |
Die Anmeldung erfolgt über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Wenn Sie bereits erfolgreich an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Märkischen Kreis teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Wenn Sie in Präsenz an der Erstbelehrung teilgenommen haben, melden Sie sich über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Wenn Sie online an der Erstbelehrung teilgenommen haben, beantragen Sie die Ersatzbescheinigung über den beauftragten Dienstleister, das Technologiezentrum Glehn, an ifsg@tzg.online
25,00 €
Die Gebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt oder kann per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt, PayPal bezahlt werden.
Für eine Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben.
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Bismarckstraße 15
58762
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Raum: 004
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