Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Für Kinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung und einen Bedarf an Eingliederungshilfe in Form einer Teilhabebeeinträchtigung haben, sind die Jugendämter zuständig. 

Für Familien aus den Wohnorten Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle ist das Jugendamt des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Familien aus den übrigen Orten des Märkischen Kreises wenden sich an das dortige Jugendamt.

Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden Sie sich gerne an den zuständigen Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe.

 

Mögliche Hilfeleistungen

Autismustherapie, Schulbegleitung, Lerntherapie, Soziale Gruppenarbeit sowie Teil- und Vollstationäre Hilfeleistungen.

 

Ablauf

  1. Beratung
  2. Antragstellung durch die sorgeberechtigten Personen
  3. Notwendige Unterlagen: Arztbericht, Einwilligungserklärung über die Kontaktaufnahme zu betreffenden Institutionen
  4. Durchsicht der vorliegenden Unterlagen durch zuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes und Einholung noch fehlender Unterlagen
  5. Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung durch eine Unterrichtsbeobachtung sowie ein Erstgespräch mit der Familie und dem betreffenden Kind
  6. Grundsätzliche Entscheidung über den Antrag.
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Jugendhilfe

Kontakt

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Raum: 181
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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