Eingliederungshilfen sind Teilhabeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Der Märkische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohenden) körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen aus dem Märkischen Kreis zuständig.
Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen (drohenden) Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung sollen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen.
Beratung zu den Angeboten der Eingliederungshilfe in Bezug auf die persönliche Situation des Kindes oder Jugendlichen mit (drohender) Behinderung und dessen Familie. Unterstützung bei der Antragstellung und Nennung weiterer Hilfemöglichkeiten und Beratungsangebote bei Bedarf.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören
Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden kostenfrei erbracht, bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe müssen sich Eltern ab der Einschulung ihres Kindes abhängig vom Einkommen und vom Vermögen an den Kosten beteiligen. Damit Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung die für sie erforderliche Unterstützung erhalten, sind die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen großzügig ausgelegt.
Eingliederungshilfen sind Teilhabeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Der Märkische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohenden) körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen aus dem Märkischen Kreis zuständig.
Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen (drohenden) Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung sollen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen.
Beratung zu den Angeboten der Eingliederungshilfe in Bezug auf die persönliche Situation des Kindes oder Jugendlichen mit (drohender) Behinderung und dessen Familie. Unterstützung bei der Antragstellung und Nennung weiterer Hilfemöglichkeiten und Beratungsangebote bei Bedarf.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören
Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden kostenfrei erbracht, bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe müssen sich Eltern ab der Einschulung ihres Kindes abhängig vom Einkommen und vom Vermögen an den Kosten beteiligen. Damit Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung die für sie erforderliche Unterstützung erhalten, sind die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen großzügig ausgelegt.
Eingliederungshilfen sind Teilhabeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Der Märkische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohenden) körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen aus dem Märkischen Kreis zuständig.
Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen (drohenden) Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung sollen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen.
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Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden kostenfrei erbracht, bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe müssen sich Eltern ab der Einschulung ihres Kindes abhängig vom Einkommen und vom Vermögen an den Kosten beteiligen. Damit Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung die für sie erforderliche Unterstützung erhalten, sind die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen großzügig ausgelegt.
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Fachdienstleitung
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Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen (drohenden) Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung sollen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen.
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