Für Schwerbehinderte ohne außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) besteht die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu beantragen.
Kontakt: parkausweise@maerkischer-kreis.de
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer solchen Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der AG-Regelung sehen wie folgt aus:
Zu den allgemeinen Parkerleichterungen gehört u. a. das Parken
Zuständig für die Erteilung von Parkerleichterungen sind die für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Parkerleichterungen sind von schwerbehinderten Menschen dort zu beantragen. Lüdenscheid, Iserlohn, Menden, Hemer, Altena, Werdohl und Plettenberg haben eigene Straßenverkehrsbehörden. Für die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle ist der Fachdienst 36 - Verkehrssicherung/Verkehrslenkung zuständig.
Nach Stellung eines formlosen Antrages, bittet die jeweilige Straßenverkehrsbehörde i.d.R. um Stellungnahme durch den Fachdienst Schwerbehindertenrecht, ob die gesundheitlichen o.g. Voraussetzungen vorliegen. Der Fachdienst Schwerbehindertenrecht wird die Anfrage zeitnah nach Aktenlage beantworten.
Die Parkerleichterung wird in der Regel für drei Jahre - maximal bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer im Schwerbehindertenausweis - erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Parkausweis AG-light)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
kostenlos
ca. 2-6 Wochen
Verlängerung von Parkausweisen AG-Light sind 6 Wochen vor Ablauf des Ausweises unter parkausweise@maerkischer-kreis.de mit den notwendigen Unterlagen zu beantragen.
Für Schwerbehinderte ohne außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) besteht die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu beantragen.
Kontakt: parkausweise@maerkischer-kreis.de
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer solchen Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der AG-Regelung sehen wie folgt aus:
Zu den allgemeinen Parkerleichterungen gehört u. a. das Parken
Zuständig für die Erteilung von Parkerleichterungen sind die für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Parkerleichterungen sind von schwerbehinderten Menschen dort zu beantragen. Lüdenscheid, Iserlohn, Menden, Hemer, Altena, Werdohl und Plettenberg haben eigene Straßenverkehrsbehörden. Für die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle ist der Fachdienst 36 - Verkehrssicherung/Verkehrslenkung zuständig.
Nach Stellung eines formlosen Antrages, bittet die jeweilige Straßenverkehrsbehörde i.d.R. um Stellungnahme durch den Fachdienst Schwerbehindertenrecht, ob die gesundheitlichen o.g. Voraussetzungen vorliegen. Der Fachdienst Schwerbehindertenrecht wird die Anfrage zeitnah nach Aktenlage beantworten.
Die Parkerleichterung wird in der Regel für drei Jahre - maximal bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer im Schwerbehindertenausweis - erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Parkausweis AG-light)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
kostenlos
ca. 2-6 Wochen
Verlängerung von Parkausweisen AG-Light sind 6 Wochen vor Ablauf des Ausweises unter parkausweise@maerkischer-kreis.de mit den notwendigen Unterlagen zu beantragen.
Kaczka
Plautz
Für Schwerbehinderte ohne außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) besteht die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu beantragen.
Kontakt: parkausweise@maerkischer-kreis.de
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer solchen Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der AG-Regelung sehen wie folgt aus:
Zu den allgemeinen Parkerleichterungen gehört u. a. das Parken
Zuständig für die Erteilung von Parkerleichterungen sind die für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Parkerleichterungen sind von schwerbehinderten Menschen dort zu beantragen. Lüdenscheid, Iserlohn, Menden, Hemer, Altena, Werdohl und Plettenberg haben eigene Straßenverkehrsbehörden. Für die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle ist der Fachdienst 36 - Verkehrssicherung/Verkehrslenkung zuständig.
Nach Stellung eines formlosen Antrages, bittet die jeweilige Straßenverkehrsbehörde i.d.R. um Stellungnahme durch den Fachdienst Schwerbehindertenrecht, ob die gesundheitlichen o.g. Voraussetzungen vorliegen. Der Fachdienst Schwerbehindertenrecht wird die Anfrage zeitnah nach Aktenlage beantworten.
Die Parkerleichterung wird in der Regel für drei Jahre - maximal bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer im Schwerbehindertenausweis - erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.
kostenlos
ca. 2-6 Wochen
Verlängerung von Parkausweisen AG-Light sind 6 Wochen vor Ablauf des Ausweises unter parkausweise@maerkischer-kreis.de mit den notwendigen Unterlagen zu beantragen.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Parkausweis AG-light)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für Schwerbehindert aG-light stellen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 066
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 066
Heedfelder Str. 45
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Lüdenscheid