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Überwachung Trinkwasser-Installationen und Trinkwassererwärmung
Der Märkische Kreis kontrolliert die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen auf Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige akkreditierte Labore entnommen und untersucht. Auffälligkeiten sind dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.
Damit die Trinkwasserqualität auch auf dem letzten Meter bis zum Zapfhahn der Verbraucher und Verbraucherinnen sichergestellt wird, gelten die Anforderungen der Trinkwasserverordnung auch für die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden. Die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) wird in der Trinkwasserverordnung ausdrücklich gefordert. Zur Trinkwasserinstallation zählt die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte ab der Übergabestelle des Wasserversorgers, üblicherweise der Wasseruhr im Hausanschlussbereich.
Aufgaben:
- Überwachung von Trinkwasser-Installationen in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden
- Überwachung von Gebäuden in denen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung betrieben werden
- Prüfung von Beschwerden über mangelhafte Trinkwasserbeschaffenheit
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt.
Kontakt
Raum: U003
Bismarckstraße 15
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