Ulrike
Regus
Trienke
Überwachung des gesetzlichen Schutzes von Wespen-, Hornissen-, Hummeln- und Wildbienen
Hinweise zur Umsiedlung oder Entfernung:
Bestimmte Wespenarten, Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt. … Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung gewährt werden, wenn durch Hornissen etc. Personen gefährdet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde berät Betroffene, vermittelt Kontakte zu fachkundigen Stellen und erteilt in Ausnahmefällen eine Genehmigung zur Umsiedlung/Entfernen eines Nestes.
Asiatische Hornisse (Vespa velutina) etabliert – Die Untere Naturschutzbehörde informiert über Umgang, Meldehinweise und Fördermöglichkeiten
Die Asiatische Hornisse ist eine aus Südostasien stammende, kleinere Verwandte der Europäischen Hornisse. Sie zeichnet sich durch ihre schwarzbraune Färbung und das auffällige gelbe Ende des Hinterleibs aus. Seit 2022 hat sie sich rasant in Nordrhein-Westfalen ausgebreitet und gilt seit Mai 2025 als etabliert. (Beschreibung siehe Links)
Keine Meldepflicht für Nester oder Einzeltiere
In Nordrhein-Westfalen besteht keine gesetzliche Meldepflicht für Nester oder Einzeltiere der Asiatischen Hornisse. Es besteht jedoch Forschungsbedarf zu Auswirkungen der Asiatischen Hornisse auf die Biodiversität in Europa. Meldungen sind weiterhin möglich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW. (siehe Links)
Förderkonzept des MLV NRW: Unterstützung für Imkerinnen und Imker
Im Rahmen eines landesweiten Förderkonzepts durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) können Imkerinnen und Imker Fördermittel für die fachgerechte Entfernung von Nestern beantragen. Zuständig für die Antragstellung ist die Landwirtschaftskammer. Das Förderkonzept umfasst auch Maßnahmen zur Ausstattung sowie zur Weiterbildung, die den Fachkräften vor Ort eine effektive und tierschutzgerechte Bekämpfung ermöglichen sollen. (siehe Links)
Entfernung von Nestern
Von einer eigenständigen Entfernung von Nestern ist wegen der Verletzungsgefahr dringend abzuraten – Nestentfernungen sollten stets von fachkundigen Personen durchgeführt werden. (siehe Links)
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 429
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 429
Heedfelder Str. 45
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Lüdenscheid