Ulrike
Regus
Trienke
Überwachung des gesetzlichen Schutzes von Wespen-, Hornissen-, Hummeln- und Wildbienen
Hinweise zur Umsiedlung oder Entfernung:
Bestimmte Wespenarten, Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt. … Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung gewährt werden, wenn durch Hornissen etc. Personen gefährdet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde berät Betroffene, vermittelt Kontakte zu fachkundigen Stellen und erteilt in Ausnahmefällen eine Genehmigung zur Umsiedlung/Entfernen eines Nestes.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 429
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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