An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen.
Ein Verstoß gegen die Meldpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
Die Tier- und Zoogeschäfte im Märkischen Kreis verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Bei besonders geschützten Tierarten:
bei streng geschützten Tierarten:
An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen.
Ein Verstoß gegen die Meldpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
Die Tier- und Zoogeschäfte im Märkischen Kreis verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Bei besonders geschützten Tierarten:
bei streng geschützten Tierarten:
Ulrike
Regus
Trienke
An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen.
Ein Verstoß gegen die Meldpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
Die Tier- und Zoogeschäfte im Märkischen Kreis verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Bei besonders geschützten Tierarten:
bei streng geschützten Tierarten:
Hier können Sie An-, Ab- und Ummeldungen von besonders geschützten Tierarten vornehmen oder eine EU-Bescheinigung (CITES) beantragen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 429
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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