Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Alten- und Pflegegesetz (§ 7 APG NRW) verpflichtet, die Ergebnisse der örtlichen Planung zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben.
Die Planung informiert über den Bestand und die Qualität von Pflegediensten und Einrichtungen in der Region. Falls nötig, werden Handlungsempfehlungen gemacht, wie die Pflegeinfrastruktur weiterentwickelt werden kann.
Die Bewertung der Situation sowie der Bedarfslage erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diese Zusammenarbeit beschränkt sich nicht auf die Erstellung dieses Berichts. Vielmehr wird regelmäßig sowohl in Einzelgesprächen mit den einzelnen Kommunen als auch gemeinsam im Rahmen von turnusmäßigen Treffen der Fachgruppe kommunal die Versorgungssituation besprochen und notwendige oder sinnvolle Maßnahmen geplant.
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