Der Märkische Kreis als Untere Jagd- und Fischereibehörde ist Ansprechpartner für alle Themen im Bereich Jagd und Fischerei.
Hierzu zählen die Erteilung von Jagdscheinen sowie die Durchführung der jährlichen Jägerprüfung im Frühjahr und der Fischerprüfung im Herbst jeden Jahres.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für den Menschen ungefährliche Virusinfektion der Wild- und Hausschweine. Das Virus (ASP-Virus) ist für die betroffenen Tierarten hochansteckend und verursacht nach einer Inkubationszeit von ca. 4 Tagen eine hochfieberhafte Allgemeinerkrankung, an der die betroffenen Tiere in der Regel innerhalb einer Woche versterben. Schweine infizieren sich sowohl direkt (über Tier-Tier-Kontakt) als auch indirekt über Personen, Gegenstände oder Lebensmittel, die aus kontaminiertem Schweinefleisch hergestellt wurden.
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes am 29.03.2026 wurde der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. Da eine Änderung des Landesjagdgesetzes Nordthein-Westfalen noch nicht erfolgt ist, gelten folgende Hinweise des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW.