Sabine
Renneckendorf
Überprüfung und Kontrolle von gewerblicher und nicht gewerblicher Tierhaltung.
Beanstandungen zu Tierhaltungen/Tierschutzbeschwerden können schriftlich (unter Verwendung des nachstehenden Formulars) eingereicht werden.
Bei Beschwerden über Lärm- oder Geruchsbelästigung durch Tiere (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Hunden ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Zum Tierschutz zählen insbesondere die Überprüfung von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, gewerbliche Hundezuchten, Tiergehegen, zoologische Handlungen, aber auch Tiertransporte.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt oder nicht artgerecht gehalten werden, können Sie die mit dem hier eingestellten Formular schriftlich zur Anzeige bringen. Der Sachverhalt wird anschließend durch das Veterinäramt überprüft und notwendige Maßnahmen werden eingeleitet, falls gegen Bestimmungen der tierschutzrechtlichen Vorgaben (Tierschutzgesetz etc.) verstoßen wurde.
Für eine effektive und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anzeige werden detaillierte Angaben über die Verstöße benötigt. Das hier eingestellte Formular berücksichtigt alle relevanten Punkte. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:
Bitte stellen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihre Tierschutzanzeigen möglichst schriftlich nach dem oben genannten Verfahren und senden Sie das ausgefüllte Formular an veterinaer@maerkischer-kreis.de
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 064
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid