Wer Schafe oder Ziegen hält, meldet diese bei der Tierseuchenkasse.
Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
Ohrmarken erhalten Sie beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51
Untersuchungsergebnisse
Ohrmarken Nr.
Bestandsregister
Dokumente von Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch (sofern die Tiere zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind)
28,00 EUR
ca. 3 Werktage
Wer Schafe oder Ziegen hält, meldet diese bei der Tierseuchenkasse.
Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
Ohrmarken erhalten Sie beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51
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Ohrmarken Nr.
Bestandsregister
Dokumente von Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch (sofern die Tiere zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind)
28,00 EUR
ca. 3 Werktage
Wer Schafe oder Ziegen hält, meldet diese bei der Tierseuchenkasse.
Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
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LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51
Untersuchungsergebnisse
Ohrmarken Nr.
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Dokumente von Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch (sofern die Tiere zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind)
28,00 EUR
ca. 3 Werktage
Veterinäramt Lüdenscheid
Veterinäramt Iserlohn
Wer Schafe oder Ziegen hält, meldet diese bei der Tierseuchenkasse.
Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
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Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51
28,00 €
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ca. 3 Werktage
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn