Wer Schafe oder Ziegen hält, meldet diese bei der Tierseuchenkasse.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
Ohrmarken erhalten Sie beim:
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51
Untersuchungsergebnisse
Ohrmarken Nr.
Bestandsregister
Dokumente von Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch (sofern die Tiere zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind)
28,00 EUR
ca. 3 Werktage
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Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
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Schafe und Ziegen sind mittels zweier gelber Ohrmarken mit identischem Kenncode (individuelle Ohrmarkennummer) zu kennzeichnen, von denen eine die elektronische Transponder-Ohrmarke ist.
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
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Dr.
Jürgen
Neuhaus
Michelle
Böttcher
Daniela
Kuntze-Schröder
Trabold
Tönges
Franziska
Brandt
Marlene
Geisler
Mona
Schmalenstroth
Andreas
Geck
Sonja
Hartschwager
Sabine
Renneckendorf
Lutz
Greitemann
Britta
Rödiger-Green
Stefan
Weth
Jutta
Butzer
Prinz
Lund
Silvia
Schriever
Anja
Quambusch-Bröer
Yvette
Zuber
Timo
Berkenhoff
Simon
Lengwenat
Lisa-Maria
Rüth
Fachdienstleitung
Dr.
Julia
Treese
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Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises, oder das Wandern mit Schafen, ist ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Triebgenehmigung erforderlich. Diese wird vom Veterinärdienst des Märkischen Kreises nach der Begutachtung der Schafherde ausgestellt.
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