Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Veterinäramt Lüdenscheid
Veterinäramt Iserlohn
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn