Ausstellen von Parkausweisen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben: Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
Er ist eine Ausnahmegenehmigung zum:
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Im Parkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eingetragen werden, genutzt werden kann er aber immer nur im Original, d.h. für ein Fahrzeug.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.
Die Gebühr beträgt 150 EUR für einen Regierungsbezirk, für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sie sich um jeweils 50 EUR (bis max. 350 EUR für 5 Regierungsbezirke).
ca. 3 Arbeitstage
Ausstellen von Parkausweisen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben: Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
Er ist eine Ausnahmegenehmigung zum:
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Im Parkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eingetragen werden, genutzt werden kann er aber immer nur im Original, d.h. für ein Fahrzeug.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.
Die Gebühr beträgt 150 EUR für einen Regierungsbezirk, für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sie sich um jeweils 50 EUR (bis max. 350 EUR für 5 Regierungsbezirke).
ca. 3 Arbeitstage
Kaczka
Plautz
Ausstellen von Parkausweisen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben: Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
Er ist eine Ausnahmegenehmigung zum:
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Im Parkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eingetragen werden, genutzt werden kann er aber immer nur im Original, d.h. für ein Fahrzeug.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.
Die Gebühr beträgt 150 € für einen Regierungsbezirk, für jeden weiteren Regierungsbezirk erhöht sie sich um jeweils 50 € (bis max. 350 € für 5 Regierungsbezirke).
ca. 3 Arbeitstage
Hier können Sie einen Parkausweis für Ihren Handwerksbetrieb oder sozialen Dienst beantragen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 066
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 066
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid