Um die Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden zu unterstützen, gewährt das Jugendamt des Märkischen Kreises Zuschüsse zu bestimmten Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände. Hierzu gehören insbesondere die Angebote zur außerschulischen Jugendbildung, Angebote der Kinder- und Jugenderholung, sowie Angebote der internationalen Jugendarbeit.
Gemäß den Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände können Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes MK Zuschüsse zu diversen Veranstaltungen beantragen. In den Zuständigkeitsbereich fallen die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade, sowie die Gemeinden Herscheid, Nachrodt- Wiblingwerde und Schalksmühle.
Unterschieden werden die Maßnahmen in Schulungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und Ferienspaß. Schulungen werden in der Regel im Umfang von 5 Tagen pro Jahr gefördert.
Nähere Informationen sind in den Richtlinien nachzulesen.
Um die Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden zu unterstützen, gewährt das Jugendamt des Märkischen Kreises Zuschüsse zu bestimmten Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände. Hierzu gehören insbesondere die Angebote zur außerschulischen Jugendbildung, Angebote der Kinder- und Jugenderholung, sowie Angebote der internationalen Jugendarbeit.
Gemäß den Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände können Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes MK Zuschüsse zu diversen Veranstaltungen beantragen. In den Zuständigkeitsbereich fallen die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade, sowie die Gemeinden Herscheid, Nachrodt- Wiblingwerde und Schalksmühle.
Unterschieden werden die Maßnahmen in Schulungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und Ferienspaß. Schulungen werden in der Regel im Umfang von 5 Tagen pro Jahr gefördert.
Nähere Informationen sind in den Richtlinien nachzulesen.
Jens
Um die Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden zu unterstützen, gewährt das Jugendamt des Märkischen Kreises Zuschüsse zu bestimmten Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände. Hierzu gehören insbesondere die Angebote zur außerschulischen Jugendbildung, Angebote der Kinder- und Jugenderholung, sowie Angebote der internationalen Jugendarbeit.
Gemäß den Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände können Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes MK Zuschüsse zu diversen Veranstaltungen beantragen. In den Zuständigkeitsbereich fallen die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade, sowie die Gemeinden Herscheid, Nachrodt- Wiblingwerde und Schalksmühle.
Unterschieden werden die Maßnahmen in Schulungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und Ferienspaß. Schulungen werden in der Regel im Umfang von 5 Tagen pro Jahr gefördert.
Nähere Informationen sind in den Richtlinien nachzulesen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 139
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid