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- Überwachung von privaten Trinkwasserversorgungsanlagen
Der Märkischer Kreis überwacht die Qualität des Trinkwassers und die bauliche Beschaffenheit von Kleinanlagen zur Eigenversorgung.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.
Die Betreiber sind verpflichtet, regelmäßig Proben durch ein akkreditiertes Labor nehmen zu lassen.
Bei Störungen und auffälligen Trinkwasserbefunden ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Märkische Kreis kontrolliert die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen und besichtigt im regelmäßigen Turnus die Anlagen. Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige Labore entnommen und untersucht. Der Kreis prüft die Untersuchungsberichte auf Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Nico
Rahmer
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7154
- Fax
- 02352 966887154
- trinkwasser@maerkischer-kreis.de
Kathrin
Baukhage
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7149
- Fax
- 02352 966887149
- trinkwasser@maerkischer-kreis.de
Nina
Hofmann
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7137
- Fax
- 02352 966887137
- trinkwasser@maerkischer-kreis.de
Überwachung von privaten Trinkwasserversorgungsanlagen
Der Märkischer Kreis überwacht die Qualität des Trinkwassers und die bauliche Beschaffenheit von Kleinanlagen zur Eigenversorgung.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.
Die Betreiber sind verpflichtet, regelmäßig Proben durch ein akkreditiertes Labor nehmen zu lassen.
Bei Störungen und auffälligen Trinkwasserbefunden ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Märkische Kreis kontrolliert die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen und besichtigt im regelmäßigen Turnus die Anlagen. Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige Labore entnommen und untersucht. Der Kreis prüft die Untersuchungsberichte auf Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt.
Kontakt
Raum: U003
Bismarckstraße 15
58762 Altena
Raum: U004
Bismarckstraße 17
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