Überwachung des Einzelhandels – Gefahrstoffe im Blick

Die Überwachung des Einzelhandels spielt für den Märkischen Kreis eine entscheidende Rolle beim Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und Mitarbeitenden in einem Betrieb.

Besonderes Augenmerk wird hier auf die Kontrolle der Gefahrstoffe gelegt (Chemikalien, Biozide) und auf Arzneimittel außerhalb von Apotheken. Dies umfasst beispielweise die Überprüfung von korrekten Kennzeichnungen auf den Produkten. Regelmäßige Begehungen durch das Gesundheitsamt gewährleisten, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und nicht korrekte gekennzeichnete Produkte aus dem Verkauf genommen werden. 

Fallen bei den regelmäßig stattfindenden Begehungen des Einzelhandels Mängel auf, so hat das Gesundheitsamt verschiedene Maßnahmen zur Wahl, um die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen. 

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Risiken für die Gesundheit zu minimieren und einen sicheren Umgang mit den Produkten im privaten Gebrauch zu gewährleisten. 

Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt. 

Gebühren fallen für Betreibende eines Einzelhandels an, deren Produkte in die oben genannten Kategorien fallen.

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Chemikaliengesetz, Arzneimittelgesetz, Biozid-Verordnung und die jeweiligen Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Form 

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