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- Überwachung des Einzelhandels – Gefahrstoffe im Blick
Die Überwachung des Einzelhandels spielt für den Märkischen Kreis eine entscheidende Rolle beim Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und Mitarbeitenden in einem Betrieb.
Besonderes Augenmerk wird hier auf die Kontrolle der Gefahrstoffe gelegt (Chemikalien, Biozide) und auf Arzneimittel außerhalb von Apotheken. Dies umfasst beispielweise die Überprüfung von korrekten Kennzeichnungen auf den Produkten. Regelmäßige Begehungen durch das Gesundheitsamt gewährleisten, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und nicht korrekte gekennzeichnete Produkte aus dem Verkauf genommen werden.
Fallen bei den regelmäßig stattfindenden Begehungen des Einzelhandels Mängel auf, so hat das Gesundheitsamt verschiedene Maßnahmen zur Wahl, um die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Risiken für die Gesundheit zu minimieren und einen sicheren Umgang mit den Produkten im privaten Gebrauch zu gewährleisten.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Chemikaliengesetz, Arzneimittelgesetz, Biozid-Verordnung und die jeweiligen Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Form
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt.
Gebühren fallen für Betreibende eines Einzelhandels an, deren Produkte in die oben genannten Kategorien fallen.
Die Überwachung des Einzelhandels spielt für den Märkischen Kreis eine entscheidende Rolle beim Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und Mitarbeitenden in einem Betrieb.
Besonderes Augenmerk wird hier auf die Kontrolle der Gefahrstoffe gelegt (Chemikalien, Biozide) und auf Arzneimittel außerhalb von Apotheken. Dies umfasst beispielweise die Überprüfung von korrekten Kennzeichnungen auf den Produkten. Regelmäßige Begehungen durch das Gesundheitsamt gewährleisten, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und nicht korrekte gekennzeichnete Produkte aus dem Verkauf genommen werden.
Fallen bei den regelmäßig stattfindenden Begehungen des Einzelhandels Mängel auf, so hat das Gesundheitsamt verschiedene Maßnahmen zur Wahl, um die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Risiken für die Gesundheit zu minimieren und einen sicheren Umgang mit den Produkten im privaten Gebrauch zu gewährleisten.
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Chemikaliengesetz, Arzneimittelgesetz, Biozid-Verordnung und die jeweiligen Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Form
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt.
Gebühren fallen für Betreibende eines Einzelhandels an, deren Produkte in die oben genannten Kategorien fallen.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Tina
Genschur
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7203
- Fax
- 02352 966887203
- T.Genschur@maerkischer-kreis.de
Gall
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7148
- Fax
- 02352 966887148
- M.Gall@maerkischer-kreis.de
Überwachung des Einzelhandels – Gefahrstoffe im Blick
Die Überwachung des Einzelhandels spielt für den Märkischen Kreis eine entscheidende Rolle beim Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und Mitarbeitenden in einem Betrieb.
Besonderes Augenmerk wird hier auf die Kontrolle der Gefahrstoffe gelegt (Chemikalien, Biozide) und auf Arzneimittel außerhalb von Apotheken. Dies umfasst beispielweise die Überprüfung von korrekten Kennzeichnungen auf den Produkten. Regelmäßige Begehungen durch das Gesundheitsamt gewährleisten, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und nicht korrekte gekennzeichnete Produkte aus dem Verkauf genommen werden.
Fallen bei den regelmäßig stattfindenden Begehungen des Einzelhandels Mängel auf, so hat das Gesundheitsamt verschiedene Maßnahmen zur Wahl, um die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Risiken für die Gesundheit zu minimieren und einen sicheren Umgang mit den Produkten im privaten Gebrauch zu gewährleisten.
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