Der Märkische Kreis kontrolliert und überwacht den Einsatz von Arzneimitteleinsatz bei Tieren.
Behandlungen einzelne Tiere oder ganzer Herden, die der Produktion von Lebensmitteln dienen, mit Arzneimitteln, müssen lückenlos durch den Tierarzt und auch durch den Landwirt im Tierimpfstoffkontrollbuch mit exakten Angaben dokumentiert werden.
Mindestens einmal jährlich hat der Tierarzt eine Inventur" vorzunehmen und zu überprüfen, ob der Bestand der Mittel, der sich aus dem Erwerb und der Abgabe ergibt, mit dem vorhandenen Bestand übereinstimmt. Über das Datum und das Ergebnis der Prüfung sind Aufzeichnungen zu machen.
Der Märkische Kreis kontrolliert und überwacht den Einsatz von Arzneimitteleinsatz bei Tieren.
Behandlungen einzelne Tiere oder ganzer Herden, die der Produktion von Lebensmitteln dienen, mit Arzneimitteln, müssen lückenlos durch den Tierarzt und auch durch den Landwirt im Tierimpfstoffkontrollbuch mit exakten Angaben dokumentiert werden.
Mindestens einmal jährlich hat der Tierarzt eine Inventur" vorzunehmen und zu überprüfen, ob der Bestand der Mittel, der sich aus dem Erwerb und der Abgabe ergibt, mit dem vorhandenen Bestand übereinstimmt. Über das Datum und das Ergebnis der Prüfung sind Aufzeichnungen zu machen.
Der Märkische Kreis kontrolliert und überwacht den Einsatz von Arzneimitteleinsatz bei Tieren.
Behandlungen einzelne Tiere oder ganzer Herden, die der Produktion von Lebensmitteln dienen, mit Arzneimitteln, müssen lückenlos durch den Tierarzt und auch durch den Landwirt im Tierimpfstoffkontrollbuch mit exakten Angaben dokumentiert werden.
Mindestens einmal jährlich hat der Tierarzt eine Inventur" vorzunehmen und zu überprüfen, ob der Bestand der Mittel, der sich aus dem Erwerb und der Abgabe ergibt, mit dem vorhandenen Bestand übereinstimmt. Über das Datum und das Ergebnis der Prüfung sind Aufzeichnungen zu machen.
Lisa-Maria
Rüth
Fachdienstleitung
Der Märkische Kreis kontrolliert und überwacht den Einsatz von Arzneimitteleinsatz bei Tieren.
Behandlungen einzelne Tiere oder ganzer Herden, die der Produktion von Lebensmitteln dienen, mit Arzneimitteln, müssen lückenlos durch den Tierarzt und auch durch den Landwirt im Tierimpfstoffkontrollbuch mit exakten Angaben dokumentiert werden.
Mindestens einmal jährlich hat der Tierarzt eine „Inventur" vorzunehmen und zu überprüfen, ob der Bestand der Mittel, der sich aus dem Erwerb und der Abgabe ergibt, mit dem vorhandenen Bestand übereinstimmt. Über das Datum und das Ergebnis der Prüfung sind Aufzeichnungen zu machen.