Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Dr.
Jürgen
Neuhaus
Kuntze-Schröder
Schaffer
Michelle
Böttcher
Trabold
Tönges
Franziska
Brandt
Marlene
Geisler
Mona
Schmalenstroth
Andreas
Geck
Sonja
Hartschwager
Sabine
Renneckendorf
Lutz
Greitemann
Britta
Rödiger-Green
Stefan
Weth
Jutta
Butzer
Prinz
Lund
Silvia
Schriever
Anja
Quambusch-Bröer
Yvette
Zuber
Timo
Berkenhoff
Simon
Lengwenat
Lisa-Maria
Rüth
Fachdienstleitung
Der Märkische Kreis registriert landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, und entnimmt regelmäßig Proben.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Für die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrage bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (z.B. Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten i. S. der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.