Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oderMietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 4 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvorausstzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönlichs Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen.Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Taxi-/Mietwagenkonzessionen)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (Verkehrsrechtliche Regelungen)
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Jakupaj-Sinani
Zorlu
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung gem. § 47 bzw. gem. § 49 Personenbeförderungsgesetz. Eine Genehmigung wird für die Dauer von maximal 5 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:
1.2 BEI EINER ZUR FÜHRUNG DER GESCHÄFTE BESTELLTEN PERSON WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
1.3 BEI UNTERNEHMEN, DIE IN DAS HANDELS- ODER GENOSSENSCHAFTSREGISTER EINGETRAGEN SIND, WERDEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGT:
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.