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Wer Planwagenfahrten anbieten möchte, muss einige Regelungen beachten. Dabei ist zwischen Brauchtumsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen zu unterscheiden.
Planwagenfahrten erfreuen sich großer Beliebtheit. Damit dies für Gäste und Veranstalter so bleibt, sind einige Regeln zu beachten. Dabei steht Sicherheit für das Gespann an erster Stelle. Auch die Fahrerin / der Fahrer sollte vor unliebsamen Überraschungen geschützt werden.
Was zu beachten ist, hat das Bundesministerium für Verkehr geregelt:
Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, gelten grundsätzlich die einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsrechts - insbesondere die Vorschriften der StVZO und StVO sowie die diese ergänzenden Regelungen.
Von diese Regelungen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der StVZO, StVO und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugelassen.
Die Merkblätter wurde erstellt, um eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise bei der Begutachtung der im Rahmen dieser Ausnahmeregelung eingesetzten Fahrzeuge durch den amtlich anerkannten Sachverständigen sicherzustellen und den Betreibern und Benutzern dieser Fahrzeuge Hinweise für den sicheren Betrieb zu geben.
Für gewerbsmäßige Personenbeförderungen außerhalb von Brauchtumsveranstaltungen wurde ein eigenes Merkblatt zur Begutachtung von Zugkombinationen zur Personenbeförderung und zur Erteilung von erforderlichen Ausnahmegenehmigungen erstellt.
Beide Merkblätter finden Sie weiter unten im Bereich Formulare.
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