Alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren unterliegen ganz unabhängig von ihrer Herkunft der allgemeinen Schulpflicht. Jugendliche sind außerdem bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie volljährig (18 Jahre) werden, berufsschulpflichtig.
Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die aus dem Ausland in den Märkischen Kreis zuziehen, werden hinsichtlich der Schulaufnahme vom Kommunalen Integrationszentrum beraten.
In dem Beratungsgespräch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigen sowie den Kindern und Jugendlichen wird erfasst, wie die Schullaufbahn bisher verlaufen ist (z. B. Anzahl der Schuljahre, Schrift und Sprachen, die erlernt wurden).
Die Schülerinnen und Schüler werden nach der persönlichen Beratung zeitnah an eine Schule vermittelt und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich oder telefonisch darüber informiert.
Das Kommunale Integrationszentrum führt die Seiteneinstiegsberatung nur nach telefonischer Vereinbarung oder nach schriftlicher Einladung durch.
Bitte wenden Sie sich für einen Termin an Ihre Ansprechperson.
Julia
Rüther
Antje
Schröder
Jennifer
Sniezyk
Julia
Viktory
Alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren unterliegen ganz unabhängig von ihrer Herkunft der allgemeinen Schulpflicht. Jugendliche sind außerdem bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie volljährig (18 Jahre) werden, berufsschulpflichtig.
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Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 277
Heedfelder Str. 45
58509
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