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Rettungsdienstbedarfsplan
Der Märkische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, hinsichtlich der Standorte und Besetzungszeiten der Rettungsfahrzeuge und weiterer Qualitätskriterien den Krankentransport zu organisieren. Hierzu hat er einen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen, der regelmäßig bei Bedarf, jedoch spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben ist.
Der öffentliche Rettungsdienst ist ein wichtiger Baustein der Gesundheitsversorgung. Er ist unterteilt in die Notfallrettung und den Krankentransport. Aufgabe der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen und die Transportfähigkeit für die Weiterbehandlung in einem Krankenhaus herzustellen. Der Krankentransport hat die Aufgabe, kranken oder verletzten Personen, die sich nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden, fachgerecht zu helfen und diese zu befördern.
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