Ordnungsbehörden der Kommunen - Aufsicht durch den Kreis
Sonderaufsicht und Fachaufsicht über die kreisangehörigen örtlichen Ordnungsbehörden (Ordnungsämter)
- Gewährleistung rechtsstaatlichen Handelns im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
- Wahrnehmung von Servicefunktionen gegenüber den nachgeordneten Ordnungsbehörden
- Weiterleitung von Erlassen aus dem Innenministerium des Landes NRW
- Weiterleitung von Verfügungen der Bezirksregierung Arnsberg
- Durchführung von Dienstbesprechungen
- Prüfung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen im Freien
- Schutz der Sonn- und Feiertage
- Beschwerdemanagement im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
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Ordnungsamt