Klaus
Kraatz
Andreas
Weiß
Betreuung der Natura 2000 und FFH-Gebiete
Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU vom 05.06.1992 (FFH-RL) sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein europäisches ökologisch zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000" zu knüpfen. Dadurch soll eine repräsentative Auswahl aller Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse zum Schutz der biologischen Vielfalt aufgebaut werden. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht erfolgt über die Landschaftsplanung oder über Verordnungen durch besondere Schutzgebietsausweisungen als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. So sollen die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung z.B.
vor negativen Veränderungen im Sinne eines Verschlechterungsverbotes geschützt oder künftig über ein Entwicklungsgebot positiv entwickelt werden.
Für Pläne und Projekte in diesen Gebieten ist eine besondere FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Im Märkischen Kreis sind insgesamt 17 FFH-Gebiete mit einer Fläche von ca. 2.691 ha, also ca. 2,5% der Kreisfläche (NRW: ca. 5,4% und BRD ca. 9,3%) durch das Land NRW an die EU gemeldet worden.
Im Märkischen Kreis liegen folgende FFH-Gebiete:
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 429a
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 404
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid