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Schimm
Silvia
Sauder
Bianca
Schrenner
Beglaubigung einer Bescheinigung für die Mitführung von Medikamenten nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Wer ins Ausland fährt und Medikamente bei sich führt, die dem Betäubungsmittelgesetz (BTM) unterliegen, benötigt dafür eine beglaubigte Bescheinigung vom Gesundheitsamt.
Die Bescheinigung selbt wird gewöhnlich vom (Haus-) Arzt ausgestellt. Er trägt in die Bescheinigung die entsprechenden BTM-Medikamente ein. Arztpraxen haben üblicherweise das benötigte Formular vorrätig.
Das Gesundheitsamt beglaubigt die Bescheinigung wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Bescheinigung des (Haus-)Arztes
sofort - aber mit Terminabsprache
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