Sven
Schimm
Silvia
Sauder
Bianca
Schrenner
Voss
Beglaubigung einer Bescheinigung für die Mitführung von Medikamenten nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Wer ins Ausland fährt und Medikamente bei sich führt, die dem Betäubungsmittelgesetz (BTM) unterliegen, benötigt dafür eine beglaubigte Bescheinigung vom Gesundheitsamt.
Die Bescheinigung selbt wird gewöhnlich vom (Haus-) Arzt ausgestellt. Er trägt in die Bescheinigung die entsprechenden BTM-Medikamente ein. Arztpraxen haben üblicherweise das benötigte Formular vorrätig.
Das Gesundheitsamt beglaubigt die Bescheinigung wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) (siehe „Links“).
Termine an den Standorten Lüdenscheid, Altena und Iserlohn nur nach vorheriger Absprache.
Zuständig in Lüdenscheid Frau Schrenner, in Altena ist Frau Voß und in Iserlohn Herr Schimm.
sofort - aber mit Terminabsprache
Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
Kreishaus Iserlohn
Raum: 168
Friedrichstraße 70
58636
Iserlohn
Kreishaus Iserlohn
Raum: 159
Friedrichstraße 70
58636
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 038
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Altena
Raum: 004
Bismarckstraße 15
58762
Altena