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Die Umweltbehörden in NRW (Bezirksregierungen, Kreise, kreisfreien Städte) sind aufgrund rechtlicher Vorgaben verpflichtet bei Betrieben, die die Umwelt beeinträchtigen können und gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, sogenannte „medienübergreifende Umweltinspektionen“ durchzuführen.
Im Rahmen der Umweltinspektionen wird die Einhaltung der in Genehmigungen, Erlaubnissen und Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen überprüft. Die Inspektion betrifft die Bereiche des Immissionsschutzes, der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Natur- und Bodenschutzes. Die wesentlichen Ergebnisse der Inspektionen werden dann in Umweltinspektionsberichten zusammengefasst.
Die im Märkischen Kreis von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Märkischen Kreises durchgeführten Umweltinspektionen und die zugehörenden Inspektionsberichte stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Grundlage für diese Umweltinspektionen sind Überwachungspläne und daraus entwickelte Überwachungsprogramme. Das Überwachungsprogramm ist für alle umweltrelevanten Anlagen, die unter die von der EU beschlossene Richtlinie über Industrieimmissionen (IE-Richtlinie) zu veröffentlichen. Das Überwachungsprogramm mit den zugehören Überwachungsintervallen für die IE-Anlagen für die die Untere Immissionsschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig ist, folgt hier.
| Betrieb | PLZ | Ort | Straße | Anlage | 4. BImSchV | IED | Intervall | letzte Überprüfung | nächste Überprüfung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Reinken, Alfred | 58802 | Balve | Kapellenstr. 16 | Anlage zum Halten von Sauen mit 750 oder mehr Sauenplätzen | 7.1.8.1 | 6.6 | 3 Jahre | 27.04.2023 | 2026 |
Der Anlagenbestand mit den zugehörigen Überwachungsintervallen der IE-Anlagen im Märkischen Kreis für die die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde zuständig ist, ist im Bereich Links zu finden.