Heike
Kording
Kuster
Ernst Henning
Langhoff
Müller
Jan
Pommeranz
Horst
Rügheimer
Schmitz
Für den nachträglichen Einbau einer netzunabhängigen Stromausfallüberwachung in einer Kleinkläranlage ist eine Genehmigung erforderlich. Der Märkische Kreis bearbeitet den Antrag und ist für die Abnahme der fertiggestellten Stromausfallüberwachung verantwortlich.
Durch den nachträglichen Einbau einer netzunabhängigen Stromausfallüberwachung kann das Wartungsintervall von den im gültigen wasserrechtlichen Bescheid festgelegten 4 Monaten auf 6 Monate ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist dann bei jeder Wartung die Beprobung auf den Parameter CSB durchzuführen.
Änderungsbescheid - 20 €
Überwachungstermin vor Ort durch die Untere Wasserbehörde im Sinne einer „Abnahme“ - 60 €
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 406
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 405
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 409
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 414
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 408
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 409
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 408
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid