Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert. Die Gleichstellungsbeauftragte des Märkischen Kreises hat den Auftrag, die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen. Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und Benachteiligungen von Frauen sollen abgebaut werden.
Ziele der Gleichstellungsarbeit
Aufgaben der Gleichstellungsstelle
Renate
Hopperdizel
Sabine
Sutterlei
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert. Die Gleichstellungsbeauftragte des Märkischen Kreises hat den Auftrag, die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen. Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und Benachteiligungen von Frauen sollen abgebaut werden.
Ziele der Gleichstellungsarbeit
Aufgaben der Gleichstellungsstelle
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 348
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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Raum: 037
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