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Gewässerausbauverfahren nach § 67 WHG
Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Für einen Gewässerausbau ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich.
Wenn auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen der Unteren Wasserbehörde festgestellt wird, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) nicht besteht, und keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens zu erwarten sind, kann stattdessen ein Plangenehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt werden.
Wenn die Vorprüfung des Einzelfalls ergeben hat, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsstudie) nicht durchgeführt werden soll, ist dies gemäß § 3 a UVPG im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises bekannt zu geben – s. Links.
Für das Oberflächengewässer Lenne liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Die Gebühren für ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren richten sich nach den Baukosten oder bei Verfahren, die den Abbau von Gesteinsmengen in Steinbrüchen zum Ziel hat, nach der Menge des zu gewinnenden Bodenschatzes. Dies gilt auch für den Fall, dass der Antrag abgelehnt werden muss oder der Antrag zurückgezogen wird.
Bei Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren ist der Antrag digital unter der E-Mailadresse wasserbau@maerkischer-kreis.de einzureichen.
Auf Grund der Komplexität der Planunterlagen und der wesentlich längeren Durchführung dieser Verfahren ist es sinnvoll, rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen, um die Aussichten und Möglichkeiten zu besprechen. In dieser Hinsicht wird außerdem empfohlen, sich zur Erstellung der Planunterlagen an ein erfahrenes Ingenieur- oder Planungsbüros zu wenden.
Um den Umfang der Planunterlagen einschätzen zu können, empfiehlt die Untere Wasserbehörde die Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - Ausbau und Unterhaltung, genannt „Blaue Richtlinie“, siehe Links.
Nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Planunterlagen dauern Planfeststellungsverfahren mindestens ein Jahr, da in hier gesetzliche Bearbeitungsfristen einzuhalten sind. Weiterhin findet in diesen Verfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, die ebenfalls an die Einhaltung von gesetzlichen Fristen ist.
Die Durchführung von Plangenehmigungsverfahren ist in der Regel etwas kürzer, sie dauert aber mindestens 6 Monate nach Eingang vollständiger und prüffähiger Planunterlagen.
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