Nach erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im vollen Umfang zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen, die zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren gestellt werden müssen.
Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist beispielsweise in den folgenden Fällen erforderlich :
Gerade in solchen Fällen ist eine rechtzeitige Antragstellung ( ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist ) ratsam.
Die Kosten für das Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Auf telefonische Anfrage kann der Antrag als PDF/Dokument zugemailt/zugeschickt werden.
Zeitpunkt : ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist
Gebührenrahmen 80 - 220 EUR
(Festsetzung der Gebühr nach Aufwand)
je nach Sachlage zwischen 4-10 Wochen
Ausborn
Byrdeck
Jankowski
Kizgin
Never
Piccirilli
Schering
Nach erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im vollen Umfang zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen, die zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren gestellt werden müssen.
Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist beispielsweise in den folgenden Fällen erforderlich :
Gerade in solchen Fällen ist eine rechtzeitige Antragstellung ( ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist ) ratsam.
Die Kosten für das Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen.
Gebührenrahmen 80 - 220 €
(Festsetzung der Gebühr nach Aufwand)
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Auf telefonische Anfrage kann der Antrag als PDF/Dokument zugemailt/zugeschickt werden.
Zeitpunkt : ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist
je nach Sachlage zwischen 4-10 Wochen
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 061
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 056
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 057
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 056
Heedfelder Str. 45
58509
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Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 058
Heedfelder Str. 45
58509
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Raum: 061
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Raum: 057
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