Berufskraftfahrer/-innen müssen ab dem 23.05.2021 ihre Grundqualifikation oder Weiterbildung durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.
Die nachgewiesene Grundqualifikation und die Weiterbildung werden seit dem 23.05.2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Karte die gesondert beantragt werden muss. Die Schlüsselziffer 95 auf der Rückseite dieser Karte wird ergänzt durch das Ablaufdatum - maximal fünf Jahre - der vorgelegten Nachweise 'Grundqualifikation' oder 'Weiterbildungsbescheinigung'.
Wenn die nachgewiesene Grundqualifikation oder Weiterbildung beispielsweise bis zum 25.05.2026 gültig ist, lautet die Eintragung der Schlüsselziffer im Fahrerqualifizierungsnachweis: 95(25.05.26)
Da auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis auch die Führerscheinnummer enthalten ist, empfiehlt es sich die Weiterbildungsnachweise bei der anstehenden Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnisklassen vorzulegen.
Die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer muss den Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis haben.
Der Antrag kann mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in einem der Bürgerbüros der Kreisverwaltung (nur im Güterkraftverkehr) oder im Fachdienst Fahrerlaubnis (bei Personenbeförderung) gestellt werden.
Bei Verlust des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
Bei Diebstahl des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
35,- bis 39,40 Euro
(in Einzelfällen können höhere Gebühren anfallen)
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Shokar
Polatzek
Schwickardt
Berufskraftfahrer/-innen müssen ab dem 23.05.2021 ihre Grundqualifikation oder Weiterbildung durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.
Die nachgewiesene Grundqualifikation und die Weiterbildung werden seit dem 23.05.2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Karte die gesondert beantragt werden muss. Die Schlüsselziffer 95 auf der Rückseite dieser Karte wird ergänzt durch das Ablaufdatum - maximal fünf Jahre - der vorgelegten Nachweise 'Grundqualifikation' oder 'Weiterbildungsbescheinigung'.
Wenn die nachgewiesene Grundqualifikation oder Weiterbildung beispielsweise bis zum 25.05.2026 gültig ist, lautet die Eintragung der Schlüsselziffer im Fahrerqualifizierungsnachweis: 95(25.05.26)
Da auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis auch die Führerscheinnummer enthalten ist, empfiehlt es sich die Weiterbildungsnachweise bei der anstehenden Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnisklassen vorzulegen.
Die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer muss den Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis haben.
Der Antrag kann mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in einem der Bürgerbüros der Kreisverwaltung (nur im Güterkraftverkehr) oder im Fachdienst Fahrerlaubnis (bei Personenbeförderung) gestellt werden.
35,- bis 39,40 Euro
(in Einzelfällen können höhere Gebühren anfallen)
Bei Verlust des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
Bei Diebstahl des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
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Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 059
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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Raum: 179
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58509
Lüdenscheid
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