An Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Feiertage im Sinne dieses Absatzes sind:
Der Märkischer Kreis ist nur für folgende Städte im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Je Fahrzeug/Je Sonntag 40,00 EUR
Dauerausnahme 200,00 EUR
Ca. 1 Woche
An Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Feiertage im Sinne dieses Absatzes sind:
Der Märkischer Kreis ist nur für folgende Städte im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Je Fahrzeug/Je Sonntag 40,00 EUR
Dauerausnahme 200,00 EUR
Ca. 1 Woche
An Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Feiertage im Sinne dieses Absatzes sind:
Der Märkischer Kreis ist nur für folgende Städte im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Je Fahrzeug/Je Sonntag 40,00 EUR
Dauerausnahme 200,00 EUR
Ca. 1 Woche
Kaczka
Plautz
An Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Feiertage im Sinne dieses Absatzes sind:
Der Märkischer Kreis ist nur für folgende Städte im Kreisgebiet zuständig: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Je Fahrzeug/Je Sonntag 40,00 €
Dauerausnahme 200,00 €
Ca. 1 Woche
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 066
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 066
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid