Schwickardt
Shokar
Anordnung von Maßnahmen bei Verkehrsauffälligkeiten innerhalb der Probezeit
Fahranfänger unterliegen einer 2jährigen Probezeit.
Die Probezeit gilt für
Die Zeit seit dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis wird grundsätzlich angerechnet.
Die Probezeit gilt nicht für Inhaber der Klassen M, L und T.
Bei begangenen Verkehrsauffälligkeiten innerhalb der Probezeit sind gemäß § 2a StVG folgende Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifen :
Wird eine Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen, endet die Probezeit vorzeitig. Mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit im Umfang der Restdauer der ursprünglichen Probezeit. Eine erneute Verkehrsauffälligkeit nach Neuerteilung und innerhalb der Restprobezeit führt zu einer eingehenden Eignungsüberprüfung (Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens).
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 059
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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