Ausstellung einer neuen Fahrerkarte nach Diebstahl oder Verlust.
Bei Abhandenkommen der Fahrerkarte (Verlust, Diebstahl etc.) muss binnen sieben Kalendertagen ein Antrag auf Ersatz gestellt werden.
Bei einem Diebstahl muss dieser zusätzlich bei der zuständigen Polizeibehörde zur Anzeige gebracht und die Anzeige bei Antragsstellung vorgelegt werden.
Bei Verlust muss der Karteninhaber eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust und die Verlustumstände abgeben.
Die Ersatzkarte wird innerhalb der Frist von 5 Werktagen ausgestellt werden. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.
Für die Übergangsfrist bis zur Aushändigung der Ersatzkarte muss der Fahrer entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät machen.
Ersatzkarten bekommen immer die gleiche Gültigkeit wie die beschädigte/ gestohlene/verlorene Fahrerkarte.
Eine Ausnahme ist für Fahrerkarten mit einer Restlaufzeit von unter 6 Monaten vorgesehen. In diesem Fall wird eine Karte mit 5-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Kraftfahrer / Kraftfahrerinnen mit Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die neue Fahrerkarte nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid beantragen.
76,70 Euro bei Verlust
46,- Euro bei Diebstahl
ca. 5-10 Werktage
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Ausstellung einer neuen Fahrerkarte nach Diebstahl oder Verlust.
Bei Abhandenkommen der Fahrerkarte (Verlust, Diebstahl etc.) muss binnen sieben Kalendertagen ein Antrag auf Ersatz gestellt werden.
Bei einem Diebstahl muss dieser zusätzlich bei der zuständigen Polizeibehörde zur Anzeige gebracht und die Anzeige bei Antragsstellung vorgelegt werden.
Bei Verlust muss der Karteninhaber eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust und die Verlustumstände abgeben.
Die Ersatzkarte wird innerhalb der Frist von 5 Werktagen ausgestellt werden. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.
Für die Übergangsfrist bis zur Aushändigung der Ersatzkarte muss der Fahrer entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät machen.
Ersatzkarten bekommen immer die gleiche Gültigkeit wie die beschädigte/ gestohlene/verlorene Fahrerkarte.
Eine Ausnahme ist für Fahrerkarten mit einer Restlaufzeit von unter 6 Monaten vorgesehen. In diesem Fall wird eine Karte mit 5-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Kraftfahrer / Kraftfahrerinnen mit Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die neue Fahrerkarte nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid beantragen.
76,70 Euro bei Verlust
46,- Euro bei Diebstahl
ca. 5-10 Werktage
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Ausstellung einer neuen Fahrerkarte nach Diebstahl oder Verlust.
Bei Abhandenkommen der Fahrerkarte (Verlust, Diebstahl etc.) muss binnen sieben Kalendertagen ein Antrag auf Ersatz gestellt werden.
Bei einem Diebstahl muss dieser zusätzlich bei der zuständigen Polizeibehörde zur Anzeige gebracht und die Anzeige bei Antragsstellung vorgelegt werden.
Bei Verlust muss der Karteninhaber eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust und die Verlustumstände abgeben.
Die Ersatzkarte wird innerhalb der Frist von 5 Werktagen ausgestellt werden. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.
Für die Übergangsfrist bis zur Aushändigung der Ersatzkarte muss der Fahrer entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät machen.
Ersatzkarten bekommen immer die gleiche Gültigkeit wie die beschädigte/ gestohlene/verlorene Fahrerkarte.
Eine Ausnahme ist für Fahrerkarten mit einer Restlaufzeit von unter 6 Monaten vorgesehen. In diesem Fall wird eine Karte mit 5-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Kraftfahrer / Kraftfahrerinnen mit Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die neue Fahrerkarte nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid beantragen.
76,70 Euro bei Verlust
46,- Euro bei Diebstahl
ca. 5-10 Werktage
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Ausstellung einer neuen Fahrerkarte nach Diebstahl oder Verlust.
Bei Abhandenkommen der Fahrerkarte (Verlust, Diebstahl etc.) muss binnen sieben Kalendertagen ein Antrag auf Ersatz gestellt werden.
Bei einem Diebstahl muss dieser zusätzlich bei der zuständigen Polizeibehörde zur Anzeige gebracht und die Anzeige bei Antragsstellung vorgelegt werden.
Bei Verlust muss der Karteninhaber eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust und die Verlustumstände abgeben.
Die Ersatzkarte wird innerhalb der Frist von 5 Werktagen ausgestellt werden. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.
Für die Übergangsfrist bis zur Aushändigung der Ersatzkarte muss der Fahrer entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät machen.
Ersatzkarten bekommen immer die gleiche Gültigkeit wie die beschädigte/ gestohlene/verlorene Fahrerkarte.
Eine Ausnahme ist für Fahrerkarten mit einer Restlaufzeit von unter 6 Monaten vorgesehen. In diesem Fall wird eine Karte mit 5-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Kraftfahrer / Kraftfahrerinnen mit Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die neue Fahrerkarte nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid beantragen.
76,70 Euro bei Verlust
46,- Euro bei Diebstahl
ca. 5-10 Werktage
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid