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Christine
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Wer bereits seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und kein deutscher Staatsbürger ist, kann sich auf Antrag bei Vorliegen aller Voraussetzungen einbürgern lassen.
Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung erfolgen! Kinder unter 16 Jahren müssen zur Antragstellung nicht mitkommen.
Ablauf einer Einbürgerung
Bitte beachten Sie, dass die besondere Bedeutung der Einbürgerung eine umfassende Prüfung bedarf und von einer Bearbeitungszeit von bis zu 18 Monaten (in Einzelfällen sogar länger) auszugehen ist.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Kann mein Kind (mit)eingebürgert werden?
Für die Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
| Ihr Wohnort | Ansprechpartner |
| Altena | Einwohnermeldeamt Altena |
| Balve | Bürgerbüro Balve |
| Halver | Standesamt Halver |
| Hemer | Bürgerservice Hemer |
| Herscheid | Standesamt Herscheid |
| Kierspe | Bürgerbüro Kierspe |
| Meinerzhagen | Bürgerbüro Meinerzhagen |
| Menden | Bürgerbüro Menden |
| Nachrodt-Wiblingwerde | Bürgerservice Nachrodt-Wiblingwerde |
| Neuenrade | Einwohnermeldeamt Neuenrade |
| Plettenberg | Standesamt Plettenberg |
| Schalksmühle | Bürgerbüro Schalksmühle |
| Werdohl | Standesamt Werdohl |
Wichtige Information über Änderungen im Einbürgerungsverfahren
Sie wurden vor dem 27.06.2024 durch die Einbürgerungsbehörde Märkischer Kreis eingebürgert?
Sie wurden unter der Auflage eingebürgert, sich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu entlassen?
Mit Inkrafttreten der Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz am 27.06.2024 ist eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit keine notwendige Voraussetzung mehr für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Die Auflagen sind aufgehoben. Sie sind nicht mehr zur endgültigen Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verpflichtet.
Für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber: 255,00 €
Für jedes Kind, welches zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen erzielt: 51,00 €
Für jedes Kind, welches selbstständig eingebürgert wird oder eigenes Einkommen erzielt: 255,00 €
*Vordrucke erhalten Sie bei Aushändigung des Antragsformulars
Kreishaus I Lüdenscheid
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