Die inklusive Kindertagespflege bietet eine individuelle und familiennahe Betreuung für Kinder mit und ohne Förderbedarf. Durch die feste Bezugsperson und den geschützten Rahmen können die Tagepflegepersonen ganz gezielt auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen. Die Tagespflegepersonen verfügen hierbei über eine Zusatzqualifikation gem. § 24 Abs. 4 KiBiz.
Für die Betreuung eines Kindes mit (drohender) Behinderung wird die Anerkennung der Zugehörigkeit des Kindes zum Personenkreis nach § 99 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) benötigt.
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