Die Eingliederungshilfe gewährt besondere Leistungen zur selbständigen Lebensführung für Kinder und Jugendliche mit seelischen, geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen.
Eingliederungshilfe hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Zuständigkeit für Halver, Kierspe, Schalksmühle, Herscheid, Balve, Neuenrade, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde ab Schuleintritt bis 21. Jahre
Zuständig für den gesamten Märkischen Kreis ab Schuleintritt bis zum Abschluss der allg. Schulausbildung.