Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten beziehungsweise in der Kindertagespflege einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Die Gebühr wird monatlich bezahlt.
Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von folgenden Faktoren ab:
Der Elternbeitrag wird jeweils für ein Betreuungsjahr erhoben. Dieses entspricht dem Schuljahr (01.08. eines Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres). Die Elternbeiträge sind analog der Elternbeitragssatzung des Märkischen Kreises in Einkommensgruppen gegliedert.
Die letzten beiden Betreuungsjahre vor der Einschulung ist grundsätzlich beitragsfrei. Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, sind ab dem 01. Dezember bis zu maximal einem Jahr beitragsfrei.
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