Kommunales Integrationszentrum

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Märkischen Kreises besteht seit Dezember 2012. Die Ziele und Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums liegen im Wesentlichen darin, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu verbessern und die vielfältigen Initiativen und Projekte im Bereich der Integration zu koordinieren. 

Die gesetzliche Grundlage bildet das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen. Das Kommunale Integrationszentrum wird durch das Ministerium für Schule und Bildung wie auch durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW gefördert. 

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