Häufig werden Anfragen zu alten Zeugnissen an das Schulamt gerichtet. Diese liegen dem Schulamt jedoch nicht vor. Zuständig sind die Schulen, die die Zeugnisse ausgestellt haben, bzw. deren jeweilige „Nachfolgerinnen“. Im Zweifelsfall kann die Stadt/Gemeinde als Schulträger Auskunft geben.
Frau Chalk
(AO-SF-Verfahren, Sprachfeststellungsprüfungen, Sprachprüfungen im HSU):
E-Mail:k.chalk@maerkischer-kreis.de
Tel.: 02351 966-6359
Frau Kasnakidou (AO-SF-Verfahren, Sprachfeststellungsprüfungen, Sprachprüfungen im HSU): k.kasnakidou@maerkischer-kreis.de, Tel. 02351 966 6592
Frau Rasche (AO-SF-Verfahren, „Delfin 4“, Schulpflichtverletzungen): j.rasche@maerkischer-kreis.de, Tel. 02351 966 5983
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